Pflegebedürftigkeit in Rheinland-Pfalz
Pflegebedürftigkeit in Rheinland-Pfalz
Immer mehr Menschen beantragen Leistungen aus der Pflegeversicherung - nahezu doppelt so viele wie noch zehn Jahre zuvor. Vor allem Menschen im Alter 75 bis 90 Jahren werden pflegebedürftig, häufig infolge von Demenz oder anderer altersbedingter Erkrankungen. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen deutlich. Vor diesem Hintergrund kommt dem Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz eine besondere Rolle zu.
Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind für viele Menschen beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit die ersten professionellen Ansprechpersonen. Sie besuchen die Versicherten in ihrem häuslichen Umfeld, beurteilen unabhängig und fachlich fundiert das Vorliegen und den Umfang der Pflegebedürftigkeit und schaffen damit die Grundlage für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei stellen sie nicht nur den Pflegegrad fest. Sie sprechen auch individuelle Empfehlungen aus, um die Versorgung zu Hause zu verbessern, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Die Situation und Entwicklungen der Pflege in Rheinland-Pfalz beschreibt der Report „Pflegebedürftigkeit 2026“ des Medizinischen Dienstes. Sie finden ihn in einer barrierefreien Darstellung auf dieser Seite.