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Qualitätssiegel für geriatrische und neurologische Rehabilitation in Rheinland-Pfalz

Die Qualitätssiegel für geriatrische und neurologische Rehabilitation in Rheinland-Pfalz wurden gemeinsam von Krankenkassen, Einrichtungen und dem Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz entwickelt und im Jahr 2004 etabliert. Die Qualitätssiegel stellen Strukturanforderungen (Räumlichkeiten, Personal, Geräte), Prozessanforderungen (Ablauforganisation und Leistungserbringung) sowie Anforderungen an die durch EVA-Reha® abgebildete Ergebnisqualität. Die Kriterien der Qualitätssiegel werden von den Einrichtungen in Qualitätshandbüchern dokumentiert und durch Audits überprüft.
 

Das Besondere an diesem Verfahren liegt im kooperativen Ansatz:

Die Qualitätsvorgaben wurden zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger unter Einbezug des Medizinischen Dienstes abgestimmt. Damit sind diese Vereinbarungen Vorgaben und Selbstverpflichtung zugleich.
 

Die Festschreibung nutzt allen Beteiligten und damit vor allem den Rehabilitanden:

  • Die Leistungsträger bekommen die Garantie, dass vereinbarte Standards umgesetzt sind,
  • für die Leistungserbringer bilden die Vorgaben eine verlässliche Basis, in der Strukturen festgeschrieben werden,
  • der Medizinische Dienst stellt im kollegialen Dialog die Einhaltung der Vereinbarungen sicher und vergibt bei Konformität mit den Anforderungen ein Zertifikat,
  • für Rehabilitanden wird die Rehabilitationsmaßnahme transparent und verlässlich.

Die Anforderungen des QM-Verfahrens sind in einem Handbuch dargelegt, welches Sie per Email anfordern können.

Akkordeon Qualitätssiegel Rehabilitation

Die Mindestanforderungen umfassen folgende Bereiche:

  • Selbstverpflichtung auf Qualität (QM-System, QM-Dokumentation)
  • Erfüllung definierter Strukturvorgaben
  • Erfüllung definierter Prozessvorgaben
  • Strukturierte Patientenbefragung (mind. 10% der jährlichen Patientenzahl)
  • Teilnahme am EVA-Reha®-Verfahren (Nachweis der Ergebnisqualität)
  • Nachweis der kontinuierlichen Weiterentwicklung
  • Anforderungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX
     

In den indikationsspezifisch ausformulierten Verfahrenshandbüchern sind die Anforderungen an Struktur und Prozesse dargelegt. Folgende Bereiche sind darin geregelt:


Strukturvorgaben

  • Apparative Ausstattung für Diagnostik und Therapie
  • Räumliche Ausstattung für Rehabilitanden, Therapie und Untersuchung
  • Personelle Ausstattung im Verhältnis zur Patientenzahl


Prozessvorgaben

  • Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich der Berufsgruppen
  • Bereichsspezifische und übergreifende Planung und Prozesssteuerung
  • Kommunikation
  • Rehaplanung, -ablauf, Entlassung

Prüfverfahren

Die Überprüfung, ob die Standards umgesetzt werden, geschieht durch ein Team, dessen Mitglieder von den drei Partnern Leistungsträger, Leistungserbringer und Medizinischer Dienst gestellt werden.

Das Prüfverfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung und einer Überprüfung vor Ort. Bei der Dokumentenprüfung werden Dokumente und Aufzeichnungen wie das QMH, der Stellen- und Stellenbesetzungsplan, hausinterne Verfahrensanweisungen u. ä. auf Konformität mit den definierten Standards geprüft.

Die Prüfung vor Ort verläuft in Form eines Audits, bei dem das Prüfteam in der Einrichtung Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitern führt, sich Abläufe demonstrieren lässt und ggf. Dokumente und Aufzeichnungen einsieht.

Im Anschluss an das Audit wertet das Team seine Feststellungen und den Gesamteindruck und stellt Konformität oder Nichtkonformität mit den Anforderungen fest.

Darüber hinaus gibt das Team der Einrichtung Verbesserungshinweise und vereinbart mit dem Einrichtungsleiter konkrete Maßnahmen.

Der Auditleiter erstellt den Abschlussbericht und spricht eine Empfehlung aus, ob das Qualitätssiegel erteilt werden soll.

Vergabe der Qualitätssiegel

Verantwortlich für die Definition der Standards, der Prüfkriterien und des Prüfverfahrens, für die Beauftragung der Auditteams und die Vergabe des Qualitätssiegels ist eine Kommission, die sich zu gleichen Teilen aus den Rehabilitationsträgern, der Arbeitsgemeinschaft der geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und dem Medizinischen Dienst RLP zusammensetzt.
Die Kommission hat eine Geschäftsstelle mit der operativen Durchführung dieser Aufgaben und der Administration beauftragt. Die Geschäftsstelle, angesiedelt beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz, koordiniert die Anfragen der Einrichtungen, den Einsatz der Auditteams, überwacht die Termine und schult die Mitglieder der Auditteams.
Entsprechend dem Vorschlag des Auditleiters in seinem Auditbericht erteilt die Kommission der geprüften Einrichtung das Qualitätssiegel für die Dauer von drei Jahren. Jährliche Überwachungsaudits unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Stellt das Auditteam kritische Abweichungen fest (Missachtung wesentlicher Standards, Fehlen eines systematischen Management-Ansatzes bei der Reha-Planung/-Durchführung, fehlende Nutzung von Eva-Reha), so erhält die Einrichtung sechs Wochen Zeit diese zu beseitigen, um das Qualitätssiegel zu erhalten.

Übersicht der bereits zertifizierten Einrichtungen

Einrichtung

zertifiziert seit

Edith-Stein-Fachklinik
Geriatrische Klinik
Wiesenstr. 25
76887 Bad Bergzabern

03.12.2016

Brohltal-Klinik St. Josef
Fachklinik für Geriatrische Rehabilitation
Kirchstraße 16
56659 Burgbrohl

11.04.2005

Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe
Abteilung für Geriatrische Rehabilitation
Berliner Straße 63 - 65
55583 Bad Münster am Stein-Ebernburg

06.12.2004

Vereinigte Hospitien
Geriatrische Rehabilitationsklinik St. Irminen
Krahnenufer 19
54290 Trier

03.11.2004