Krankenhaus-Strukturprüfungen
LOPS-Richtlinie 2026 veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach
§ 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Prüfzeitraum 2026
Da die LOPS-Richtlinie nach dem 31. Dezember 2025 in Kraft tritt, gilt die Übergangsbestimmung in § 27 Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie:
(4) 1Bei Inkrafttreten dieser Richtlinie nach dem 31. Dezember 2025 legt der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 abweichend von der Regelung in § 5 Absatz 1 bis spätestens eine Woche nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie fest und veröffentlicht ihn binnen dieser Frist auf seiner Internetseite. 2Für die bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits beauftragten turnusgemäßen Prüfungen gilt der nach § 3 Absatz 2 mitgeteilte Prüfzeitraum fort, wenn die Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde.
Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz legt das erste Quartal 2026 als Prüfzeitraum zugrunde.
Die aktuellen Anträge und den Versand der elektronische Dokumentation bitten wir an folgende E-Mail Adresse zu richten: strops(at)md-rlp.de
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