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Sie vermuten einen Behandlungsfehler?

Text MD RLP - Sie vermuten einen BF

… nicht immer ist der Behandlungsfehler so offensichtlich wie bei einem großen vergessenen Instrument im Bauch.

 

In der Mehrzahl der Fälle, in denen Patientinnen und Patienten mit dem Verlauf oder dem Ergebnis ärztlicher und pflegerischer Behandlung nicht zufrieden sind, ist der Sachverhalt nicht so einfach und augenscheinlich.

Immer ist dabei die Frage zu klären: War das unerwünschte Behandlungsergebnis Folge einer möglichen Komplikation oder doch Folge einer fehlerhaften Behandlung?

Da Krankheiten individuell sehr unterschiedlich verlaufen können, ist auch die moderne Medizin nur in wenigen Bereichen eine exakte Wissenschaft mit völliger Standardisierung. In den meisten Bereichen von Medizin und Pflege besteht ein mehr oder weniger breiter, individueller Korridor oft sehr verschiedener, aber möglicher Behandlungsmethoden mit jeweiligen Vor- und Nachteilen.

In jedem Fall, in dem eine Patientin/ein Patient eine Fehlbehandlung vermutet, müssen die folgenden Sachverhalte abgeklärt werden:

In jedem Fall, in dem eine Patientin/ein Patient eine Fehlbehandlung vermutet, müssen die folgenden Sachverhalte abgeklärt werden:

  • Hat die Ärztin/der Arzt bzw. die Pflegekraft die fachlichen Standards eingehalten?
     
  • Falls erkennbar von den Standards abgewichen wurde, war dies begründbar oder war dies fehlerhaft?
     
  • Falls ein Fehler vorliegt, hat denn wirklich dieser Fehler den Körperschaden verursacht oder hätte der beklagte Schaden auch bei korrekter Behandlung eintreten können?
     
  • Über welche Behandlungsalternativen und welche Risiken hätte die Ärztin/der Arzt die Patientin/den Patienten aufklären müssen?

All diese Fragen setzen zur Beantwortung eine profunde Sachkenntnis der medizinischen und pflegerischen Standards voraus, welche nur durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte und Pflegefachkräfte vorgehalten wird.

Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz verfügt über eine große Zahl angestellter Gutachterinnen und Gutachter, die ihre kompetente Fachkunde auch versiert in die Erstellung von Gutachten zu Behandlungsfehler- oder Pflegefehlerfragen einbringen.

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenkasse kann der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkasse eine fachlich neutrale Bewertung und bedarfsweise auch Gutachten erstellen. Diese können ihnen helfen, zwischen tatsächlichem Fehler und möglicher Komplikation im Behandlungsverlauf zu unterscheiden.

Wenn durch die Gutachterin/den Gutachter ein Fehler mit daraus folgendem Körperschaden festgestellt wird, kann das Gutachten als Grundlage einer dann immer einzuholenden juristischen Einschätzung dienen, ob eine Forderung nach Schadenersatz Erfolg versprechend erscheint.

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind ...

Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse an diesem Verfahren interessiert sind, dürfen wir Ihnen vorab folgende praktische Hinweise geben

  • Voraussetzung für ein Tätigwerden des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz ist zwingend ein Auftrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     
  • Auf direkten Wunsch einer Patientin/eines Patienten darf der Medizinische Dienst nicht tätig werden. Falls Sie eine Unterstützung durch den Medizinischen Dienst wünschen, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und diese um Unterstützung anfragen.
     
  • Die gesetzliche Krankenkasse kann ihre Versicherten dann unterstützen, wenn der vermutete Schaden bei "Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen“ eingetreten ist - d.h. nicht bei privat finanzierten Behandlungen (kosmetische Operationen, IGel-Leistungen) und nicht bei Arbeitsunfällen/berufsgenossenschaftlicher Behandlung. (§66 im Sozialgesetzbuch V)
     
  • Über die konkrete Art der Unterstützung entscheidet dann alleinig Ihre gesetzliche Krankenkasse – sie ist nicht dazu verpflichtet, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

Zum Ablauf

Wenn Ihre Krankenkasse den Fall mit dem Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz bewerten will, findet zunächst regelhaft eine Vorprüfung statt. Hierbei wird gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst geprüft, inwieweit die Unterlagen vollständig sind und die Informationen zur sicheren Fallbewertung ausreichen.

  • Unbedingt benötigt wird Ihre genaue Vorwurfs-Formulierung (Wer soll Wann Was falsch gemacht haben), und Welcher Schaden wird auf den Fehler zurückgeführt?
  • Der vorgeworfene Körperschaden muss aus einem ärztlichen Bericht oder Attest zweifelsfrei hervorgehen.

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird durch den Medizinischen Dienst eine neutrale, fachärztliche gutachterliche Bewertung erstellt, die den Versicherten vollständig zugesandt wird.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet alleinig nach Aktenlage, d.h. auf der Grundlage der schriftlichen ärztlichen/pflegerischen Dokumente und der Bilddokumentationen (Röntgen, CT, MRT etc.) statt. Die Versicherten werden nicht zur Untersuchung oder zum Sachvortrag eingeladen.

Die Gutachtenerstellung erfordert oft ausführliche Recherchen und eine hohe Arbeitszeit – daher muss bereits vorab um etwas Geduld gebeten werden.

Als gesetzlich Krankenversicherte(r) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse für detaillierte Auskünfte zum konkreten Vorgehen.