Einwilligungserklärung für Versicherte bei Befunderhebung
                                            
                                        
                                    
                                    
                                       Um, anlässlich einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, die erforderlichen Angaben über den Befund an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt bzw. an weitere Sie behandelnde Ärztinnen und Ärzte weitergeben zu können, benötigt der Medizinische Dienst Ihre Einwilligung.
                                    
                                   
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