Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gibt es bei dem Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (BfMPS).
Zu den Aufgaben gehören:
- die Rolle als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Produkten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Benutzer und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in den Gesundheitseinrichtungen.