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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung |

Jahresbericht 2022 des Medizinischen Dienstes zu Gutachtenaufträgen bei Verdacht auf Behandlungsfehler: Fast 500 Patientinnen und Patienten vertrauten auf die unabhängige Zweitmeinung des MD

In 30 Prozent der Fälle stellten Gutachterinnen und Gutachter Fehler fest - ein wichtiger Beitrag durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz zur Versorgungssicherheit durch die Begutachtung von Behandlungsfehlern

Alzey, (17.08.2023)

Letztes Jahr vertrauten 479 Patientinnen und Patienten auf die unabhängige und fundierte Begutachtung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler. „Erneut zeigen die Zahlen, dass unsere objektive und kompetente Begutachtung vermuteter Behandlungsfehler von den Versicherten gut in Anspruch genommen wird.“, so Prof. Dr. Jürgen Koehler, Vorstandsvorsitzender des MD Rheinland-Pfalz.

Durch ein aufwändiges, medizinisches Sachverständigengutachten wird die Frage geklärt, ob und, wenn ja, in welchem Umfang ein Behandlungsfehler vorliegt. Fehler bei der Behandlung mit sicherem oder möglichem Zusammenhang zu einem Schaden stellten die Gutachterinnen und Gutachter des MD Rheinland-Pfalz bei 162 der 479 Fälle fest (34,0 %). In 114 Fällen (23,8 %) war der Behandlungsfehler nach gutachtlichem Votum auch die Ursache für den Schaden. Bei 18 Fällen war kein ursächlicher Zusammenhang zwischen festgestelltem Schaden und der medizinischen Behandlung gutachterlich feststellbar.

Bundesweit haben die Medizinischen Dienste in 2022 insgesamt 13.059 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen Ausschnitt an den tatsächlichen Behandlungsfehlern und erlauben natürlich keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine neue Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden.

Prof. Dr. Koehler: „Die kontinuierliche Verbesserung durch das Lernen aus Fehlern fördert im medizinischen und pflegerischen Sektor eine Sicherheitskultur. Mittel- und langfristig kann so die Zahl der Behandlungsfehler weiter gesenkt werden. Deshalb fordern wir als MD eine zentrale Dokumentation mutmaßlicher Behandlungsfehler“.

Hintergrund

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Mit dem „MDK-Reformgesetz“ wurde die Unabhängigkeit der 15 regionalen Medizinischen Dienste gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse.

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