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Text Reha nach Ü-Schrift und Einleitung

Rehabilitation- und Vorsorgeleistungen bestehen aus verschiedenen aufeinander abgestimmten therapeutischen Maßnahmen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: Physiotherapie, Entspannungs- und Aktivierungsübungen, Ergotherapie, psychotherapeutische Gespräche und Lerneinheiten, zum Beispiel zu gesunder Ernährung. Ziel dieser Leistungen ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu vermindern oder ganz zu beseitigen.

Medizinische Vorsorgeleistungen fallen überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Leistungen der medizinischen Rehabilitation kommen auch andere Träger in Frage, wie z. B. die Deutsche Rentenversicherung bei Erwerbstätigen. Benötigen Kinder- und Jugendliche eine Rehabilitation z. B. aufgrund von Atemwegserkrankungen oder Diabetes bestehen in vielen Fällen Ansprüche sowohl gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung als auch gegenüber der Rentenversicherung.

Gesundheit erhalten - am Leben teilhaben

Medizinische Vorsorgeleistungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind wichtige Bausteine unseres Gesundheits- und Sozialleistungssystems. Vorsorgeleistungen sollen verhindern, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert. Rehabilitationsleistungen sollen schwerwiegende Krankheitsfolgen mindern. Der Medizinischer Dienst nimmt sozialmedizinisch Stellung zu den Erfolgsaussichten verordneter rehabilitativer Maßnahmen.

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