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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

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Toxoplasmose-Test bei Schwangeren: Nutzen unklar

Das Team des IGeL-Monitors hat den Toxoplasmose-Test bei Schwangeren mit „unklar“ bewertet. Es gibt keine Studien, die auf einen Nutzen für Mutter und Kind hindeuten. Bei dem Antikörpertest kann es zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen sowie Überdiagnosen kommen, die unnötige Folgeuntersuchungen oder unnötige Behandlungen nach sich ziehen.

Das werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors als Anhaltspunkte für einen Schaden. Allerdings fand das IGeL-Team schwache Hinweise, dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine früh einsetzende medikamentöse Therapie die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern kann.

Eine zurückliegende Infektion mit Toxoplasmose wirkt sich nicht auf die Schwangerschaft aus. Infiziert sich eine Frau aber während einer Schwangerschaft das erste Mal mit Toxoplasmose, besteht die Gefahr, dass der Erreger auf das Ungeborene übergeht. Das Risiko der Übertragung steigt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer. Bezogen auf die gesundheitlichen Folgen für das Baby verhält es sich entgegengesetzt: Eine Infektion im ersten Drittel der Schwangerschaft kann das Ungeborene gesundheitlich schwer schädigen. Sie kann zum Beispiel zu Behinderungen führen oder dazu, dass die Mutter ihr Kind verliert.

Der Toxoplasmose-Antikörpertest soll erkennen, ob die Schwangere bereits eine Infektion hatte oder aktuell eine Infektion hat oder die Gefahr besteht, dass es unter der Schwangerschaft zu einer Erstinfektion kommen kann.

Die vollständige Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MDS.

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