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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung |

Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz

Unabhängige Zweitmeinung schafft mehr Sicherheit bei Behandlungsfehlerverdacht

Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit

Alzey, (30.06.2022)

Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler vertrauten letztes Jahr 503 Patientinnen und Patienten auf die unabhängige und fundierte Begutachtung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz. "Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler nimmt der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz für die Versicherten weiterhin eine wichtige Rolle ein", so Dr. Ursula Weibler-Villalobos, Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des MD Rheinland-Pfalz.

Die Klärung der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang ein Behandlungsfehler vorlag, ist Gegenstand eines aufwändigen, medizinischen Sachverständigengutachtens. Fehler bei der Behandlung mit sicherem oder möglichem Zusammenhang zu einem Schaden konnten die Gutachterinnen und Gutachter des MD Rheinland-Pfalz bei 146 der 503 Fälle feststellen (29 %). In 102 Fällen (20,3 %) aller begutachteten Fälle war der Behandlungsfehler nach gutachtlichem Votum auch die Ursache für den Schaden. Bei 44 Fällen war die ursächliche Zuordnung des Schadens zwischen Fehlerfolgen und unvermeidbarem Verlauf (durch die Erkrankung und die Behandlungsrisiken) gutachterlich nicht festzulegen. Die Zahl der Aufträge ist gegenüber dem Vorjahr – am ehesten pandemiebedingt -  etwas niedriger. Die festgestellten Fehler betreffen alle Arten der medizinischen Behandlung und unterschiedlichste Erkrankungen.

Bundesweit haben die Medizinischen Dienste in 2021 insgesamt 13.050 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen Ausschnitt an den tatsächlichen Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst, zum anderen gibt es eine Dunkelziffer, da nicht alle Fehler von betroffenen Patientinnen und Patienten erkannt und deshalb auch nicht einer Überprüfung zugeführt werden. Die Zahlen der Medizinischen Dienste können deshalb nicht repräsentativ sein und erlauben somit auch keine sicheren zahlenmäßigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Dr. Ursula Weibler-Villalobos: "Die Begutachtung vermuteter Behandlungsfehler durch die Medizinischen Dienste ist weiterhin wichtig. Die kontinuierliche Verbesserung, das Lernen aus Fehlern und die daraus zu entwickelnden Vermeidungsstrategien fördern im medizinischen und pflegerischen Sektor eine Sicherheitskultur. Mittel- und langfristig kann so die Zahl der Behandlungsfehler weiter gesenkt werden".

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