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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz | Aktuelle Meldung | Alzey |

Pressemitteilung des Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Neue externe und unabhängige Ombudsperson nimmt ihre Arbeit auf

Ehemalige Sozialgerichtpräsidentin Anette Schmidt steht ab sofort als Anlaufstelle zur Verfügung

Alzey, (03.03.2022)

Bei Beschwerden über die Arbeit des Medizinischen Dienstes (MD) Rheinland-Pfalz steht ab sofort und neben dem etablierten Beschwerdemanagement, eine neue externe unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung. Diese Funktion der sogenannten Ombudsperson übernimmt nach Bestellung durch den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz ab März Anette Schmidt. „Mit Anette Schmidt konnten wir eine Persönlichkeit gewinnen, die sich als Juristin und durch ihre langjährige Tätigkeit als Richterin und ehemalige Präsidentin des Sozialgerichtes Speyer sehr gut mit der Sozialgesetzgebung und den Regelungen im Sozialbereich auskennt. Im Namen des Verwaltungsrates wünsche ich unserer ersten Ombudsperson alles Gute für ihre neue Aufgabe“, so Dietmar Muscheid, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz.

In ihrer Funktion ist Anette Schmidt nicht nur eine externe und unabhängige Anlaufstelle für Versicherte, sondern auch für Beschäftigte bzw. Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz eine niederschwellige und vertrauliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bei Unregelmäßigkeiten. Dies können bspw. Beeinflussungsversuche durch Dritte im Zusammenhang mit der Beratung und Begutachtung sein. Die Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet, in den Bescheiden auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unabhängigen Ombudsperson hinzuweisen. Für Versicherte ist zu beachten, dass es eine Abgrenzung zum Widerspruch gegen einen Leistungsbescheid gibt.

Schmidt bestärkt die Menschen, sich ohne Sorge an sie zu wenden. „Bei Beschwerden lege ich im ersten Schritt Wert darauf, die Versicherten über den Ablauf und ihre Möglichkeiten zu informieren, denn eine Beschwerde oder ein Widerspruch bei der Ombudsperson ersetzt nicht den formalen, fristgerechten Widerspruch gegen den Leistungsbescheid der Kranken- bzw. Pflegekasse“, erläuterte Schmidt.

Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form über ihre Tätigkeit. Weiterhin berät sie zu entsprechenden Lösungs- und Verbesserungsmöglichkeiten. Der Bericht wird jährlich auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

„Mit der Besetzung der unabhängigen Ombudsperson haben wir den letzten Baustein des Gesetzes zur Reform des Medizinischen Dienstes umgesetzt. Versicherte werden in ihren Rechten durch diese neue Funktion gestärkt. Wir als Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz unterstützen Frau Anette Schmidt organisatorisch bspw. bei der Akteneinsicht und ich wünsche ihr einen guten Start!“, so Dr. Ursula Weibler-Villalobos, Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz.

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