Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz 521 Fälle mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler begutachtet. In 178 Fällen (34,1%) wurden Behandlungsfehler festgestellt, in 131 Fällen (25,1 %) führte dieser nachweislich zu einem gesundheitlichen Schaden. Diese Zahlen sind seit Jahren annähernd gleich. Dies gilt auch für die Häufigkeit von Behandlungsfehlern in den medizinischen Fachgebieten: Orthopädie und Unfallchirurgie (36 Fälle), Pflege (19), Zahnmedizin (14) sowie Geburtshilfe (11) führen die Liste der vom Medizinischen Dienst festgestellten Behandlungsfehler unverändert an. Die übrigen 51 Fälle verteilen sich auf weitere Fachgebiete, wie Radiologie, Neurologie, Plastische Chirurgie, Allgemeinmedizin usw.
„Wenn sich bestimmte Fehlerkonstellationen über Jahre wiederholen, dürfen wir nicht bei der Feststellung stehen bleiben. Wir müssen fragen, warum diese Fehler passieren und was verändert werden muss, damit sie sich möglichst nicht wiederholen“, sagt Prof. Dr. Jürgen Koehler, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz.
Dafür sind Verbesserungen in der Fehlerprävention notwendig. Hilfreich könnte eine Meldepflicht für besonders gut vermeidbare, zugleich aber oft folgenschwere Fehler sein, wie z.B. die Verwechslung von Patienten, der zu operierenden Seite oder von Medikamenten (sogenannte Never Events).
Die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe in den einzelnen Fachgebieten lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Sicherheit oder die Risiken in diesen Bereichen zu. Vielmehr zeigt sie, bei welchen Behandlungen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben. So ist es für Betroffene beispielsweise leichter, einen Behandlungsfehler nach
einer Knie-, Hüft- oder Zahn-OP zu vermuten als nach einem Medikationsfehler.
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten, sondern wirken sich auch gesundheitsökonomisch auf die Versorgung aus. Nach einem Behandlungsfehler sind häufig Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen erforderlich. Darüber hinaus entstehen Folgekosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Betroffene wenden sich nicht nur an ihre zuständige Kasse, sondern auch an andere Institutionen, wie zum Beispiel die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer oder suchen direkt eine anwaltliche Beratung. Viele Behandlungsfehler bleiben zudem unentdeckt, weil sie in Deutschland weder zentral erfasst noch systematisch ausgewertet werden. Hinzu kommt, dass Patientinnen und Patienten Fehler nicht immer als solche erkennen und deshalb auch keinen entsprechenden Vorwurf erheben.