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Wichtige Hinweise

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass ab sofort bei Betreten der Räumlichkeiten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Seit Juli 2022 hat der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz die Begutachtung im Hausbesuch wieder als Regelverfahren aufgenommen. Dies erfolgt mit aller Vorsicht und unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes. Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden eingehalten.

Wie sehen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aus?
Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, die zu Ihnen nach Hause kommen, unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und testen sich vor Hausbesuchen täglich mit Antigenschnelltests gegen das SARS CoV2 Virus.
Zusätzlich werden unsere Gutachterinnen und Gutachter im Hausbesuch eine FFP 2 Maske tragen. Die Gutachterinnen und Gutachter klären vor dem Hausbesuch ab, ob ein besonderes Risiko vorliegt. Sie halten beim Hausbesuch Abstand und setzen Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion um. Außerdem wird auf das ausreichende Lüften geachtet. Die Medizinischen Dienste verfahren nach einem auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür ist das auf Bundesebene erstellte umfassende Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste.

Nähere Hinweise hierzu finden Sie im Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste auf: Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Text für Aufzählung Pflegebegutachtung im Akkordeon auf der Coronaseite

Sehr geehrte Versicherte,

Seit Juli 2022 hat der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz die Begutachtung im Hausbesuch wieder als Regelverfahren aufgenommen. Dies erfolgt mit aller Vorsicht und unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes.

Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden dabei eingehalten. Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, die zu Ihnen nach Hause kommen, unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und testen sich vor Hausbesuchen täglich mit Antigenschnelltests gegen das SARS CoV2 Virus. Weitere Informationen zu Besonderheiten während des Hausbesuches aufgrund des Pandemiegeschehens erhalten Sie mit unserem Schreiben zur Terminankündigung. Um die Begutachtung im Hausbesuch zu unterstützen, senden wir Ihnen einen Fragebogen zur Pflegebegutachtung zu. Hier können Sie zu den Themen der Begutachtung Angaben machen. Der Fragebogen steht auch in elektronischer Form auf unserer Homepage zur Verfügung. Auch aktuelle medizinische Unterlagen können Sie gerne bei der Begutachtung vorzeigen, bzw. einreichen. Wir werden Sie im Bedarfsfall telefonisch kontaktieren, sollten wir weitere Fragen haben.

Weitere Informationen - auch zum Verfahren während der Corona-Pandemie - finden Sie auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter info(at)md-rlp.de zur Verfügung.

Siehe auch:

Bundesweit einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs. 1 Satz 3 SGB XI


Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie in der Pflegebegutachtung

Wie werden Pflegebedürftige begutachtet?

Seit Juli 2022 hat der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz die Begutachtung im Hausbesuch wieder als Regelverfahren aufgenommen. Dies erfolgt mit aller Vorsicht und unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes.

Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden eingehalten. Gutachterinnen und Gutachter, die zu Ihnen nach Hause kommen, unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und testen sich vor Hausbesuchen täglich mit Antigenschnelltests gegen das SARS CoV2 Virus. Zusätzlich werden unsere Gutachter und Gutachterinnen im Hausbesuch eine FFP 2 Maske tragen. Die Rahmenbedingungen sind in den „bundesweit einheitlichen Maßgaben des MD Bund für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ geregelt, die auf der Internetseite des MD Bund veröffentlicht sind.

Bundesweit einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs. 1 Satz 3 SGB XI

 

Wie sehen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aus?

Gutachterinnen und Gutachter, die zu Ihnen nach Hause kommen, unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und testen sich vor Hausbesuchen täglich mit Antigenschnelltests gegen das SARS CoV2 Virus. Zusätzlich werden unsere Gutachter und Gutachterinnen im Hausbesuch eine FFP 2 Maske tragen. Sie halten beim Hausbesuch Abstand und setzen Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion um. Außerdem wird auf das ausreichende Lüften geachtet. Die Medizinischen Dienste verfahren nach einem, auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür ist das auf Bundesebene erstellte umfassende Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste.

Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste

Text zu Qualität in der Pflege des Akkordeons auf der Coronaseite

Gemäß Verlautbarungen aus dem BMG und dem GKV-SV sind Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz seit März 2021 wieder möglich.Die Durchführung von Qualitätsprüfungen erfolgt in Abhängigkeit der jeweiligen Versorgungsform auf der Grundlage der „Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI vom 15. April 2021“ (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2022_06_01_Pflege_Corona_Regelungen_114_2a_FINAL.pdf).

Anlassprüfungen können jederzeit durchgeführt werden.


Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie in Pflegeeinrichtigungen

Was gilt für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen?

Soweit es die Pandemielage zulässt, werden Regel- und Wiederholungsprüfungen in den ambulanten Pflegediensten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen seit Mitte März 2021 wieder durchgeführt. In Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI ist festgelegt worden, unter wel-chen Bedingungen Qualitätsprüfungen in den verschiedenen Settings wieder möglich sind. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden sind jederzeit möglich. Bei den Qualitätsprüfungen gelten besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die von den Medizinischen Diensten entsprechend des Hygienekonzeptes der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste umgesetzt werden. Dazu gehört unter Berücksichtigung der Situation vor Ort auch die Testung der Prüferinnen und Prüfer.

 

Was ändert sich für die Indikatorenerhebung in der stationären Pflege des Akkordeonpunktes?

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Frist für die erstmalige Indikatorenerhebung vom Gesetzgeber zunächst um ein halbes Jahr verschoben worden. Anstatt bis zum 1. Juli 2020 hatten die Pflegeheime demnach bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, um ihre Daten erstmals zu erheben und an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln. Aufgrund der weiter fortbestehenden Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Rechtsverordnung erlassen. Nach dieser Rechtsverordnung besteht für zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen, deren Stichtag im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 liegt, keine Pflicht, indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich zu erheben und an die Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b SGB XI zu übermitteln. Indikatorenbezogene Daten, die in diesem Zeitraum dennoch an die Datenauswertungsstelle übermittelt werden, werden nicht veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz), das am 30. März 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Frist für die erstmalige Erhebung ohne Veröffentlichung bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert. Weitere Informationen zur Indikatorenerhebung sind hier zu finden: https://www.das-pflege.de/faq

Box für Hervorhebungen für Aufzählungspunkt Qualität in der Pflege des Akkordeons auf der Coronaseite

Text für Untersuchungen auf der Dienststelle des Akkordeons auf der Coronaseite

Gemeinsam gegen das Coronavirus — Ihre Begutachtung beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,

Sie haben von Ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Untersuchung bei dem Medizinischen Dienst in Rheinland-Pfalz erhalten. Um Sie sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, haben wir alle erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen und unsere Abläufe angepasst. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:

  • Wenn Sie aktuell Infektzeichen, wie z. B. Husten, Schnupfen, Fieber, Halskratzen, Schüttelfrost, einen Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes o. ä. haben, oder innerhalb der letzten vierzehn Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, bitten wir Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
  • Bitte kommen Sie mit korrekt angelegter FFP2-Maske zum Termin und tragen sie diese in unseren Räumen durchgehend. Außerdem bitten wir Sie, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Da dieser bei ärztlichen Untersuchungen nicht immer gewahrt werden kann, werden hierbei besondere Hygienemaßnahmen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.
  • Vor Betreten der Räume des Medizinischen Dienstes werden wir Sie nach Infektionszeichen befragen und kontaktlos die Körpertemperatur messen. Anschließend bitten wir Sie um sorgfältige Händedesinfektion.
  • Bitte kommen Sie alleine zum Termin. Begleitpersonen können derzeit nicht bei der Untersuchung anwesend sein oder in der Begutachtungsstelle warten. Ausnahmen: Übersetzung des Begutachtungsgesprächs oder Betreuung bei der Untersuchung erforderlich. Die begleitende Person ist ebenfalls verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bitte erscheinen Sie zu dem angegebenen Termin pünktlich. Ein Zutritt ist nicht vor dem angegebenen Termin möglich. Bei einem zu späten Erscheinen kann die Begutachtung ggf. nicht durchgeführt werden.
  • Sollte bei Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach der Begutachtung eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt werden (positiver Test bzw. gesicherte Erkrankung) melden Sie sich bitte bei uns, damit auch wir weitere Schritte einleiten können.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns daher an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei Ihnen bedanken.

Text zu Hilfsmitteilbegutachtung des Akkordeons auf der Seite Corona

Liebe Versicherte,

aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus haben wir, um Sie zu schützen und Infektionen bestmöglich zu vermeiden, in den vergangenen Monaten die persönliche Hilfsmittelbegutachtung ausgesetzt. In dieser Zeit erfolgte die Begutachtung anhand vorhandener bzw. hierfür angeforderter Unterlagen.

Inzwischen sind persönliche Hilfsmittelbegutachtungen wieder möglich.

Ausnahmen bilden Personen:

  • Mit positivem SARS-CoV-2-Befund,
  • mit begründetem Verdacht auf eine solche Infektion und mit unspezifischen akuten respiratorischen Symptomen,
  • während verhängter Quarantäne.

Bei diesen Personen kann eine Begutachtung ggf. nach einer Terminverschiebung erfolgen oder anhand angeforderter Unterlagen.

Auch folgende Personen werden zurzeit zur Hilfsmittelbegutachtung nicht persönlich aufgesucht. Personen:

  • Mit erheblich eingeschränkter Immunkompetenz, wie nach Transplantationen oder unter / kurz nach Chemotherapie oder Strahlentherapie,
  • mit erheblich eingeschränkter Lungenfunktion, z. B. mit einer fortgeschrittenen COPD.

Dieser Personenkreis wird in der Regel zum Schutz weiterhin mit alternativen Verfahren begutachtet.

Über die Besonderheiten und hygienischen Anforderungen im Falle eines Hausbesuches während der Coronapandemie informieren wir Sie im Vorfeld der Begutachtung mittels eines Merkblattes zum Schutz vor dem Coronavirus bei der Hilfsmittelbegutachtung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter info(at)md-rlp.de zur Verfügung.

Text zu Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei der Begutachtung - Akkordeonpunkt auf d. Coronaseite

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Für eine gegebenenfalls erforderliche Kontaktpersonennachverfolgung sind alle an der jeweiligen Begutachtung Beteiligten, d.h. - neben den zu begutachtenden Versicherten - bei der Begutachtung anwesende Angehörige und/oder Personal der Einrichtung, namentlich zu erfassen. Diese Kontaktverfolgung erfolgt im Rahmen der Begutachtung.

Box für Hervorhebung Coronavirus: Hinweise und Links

Coronavirus: Hinweise und Links

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